Windenergieanlagen die eine Gesamthöhe von mehr als 100m erreichen, müssen nachts mit Blinklichtern gekennzeichnet werden. Aufgrund der Störwirkung der bisherigen Funktionsweise der Gefahrenbefeuerung, wurde die Einrichtung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung verpflichtend eingeführt.
Die Ausstattungsfrist für BNK wurde in der EEG Novelle auf den 31.12.2023 verlängert (§9, EEG).