Es gibt seit diesem Jahr eine Änderung bezüglich der EEG-Datenerhebung. Bisher hat die Bundesnetzagentur bis zum 31. August eines jeden Jahres Daten zum Umfang der EEG-Zahlungen des jeweiligen Vorjahres erhoben. Meldepflichtig waren hierbei die Anlagenbetreiber, die mehr als 500.000€ an EEG-Zahlungen erhalten hatten. Der Gesetzgeber hat 2023 neue Regelungen für Anlagenbetreiber (§71 Abs. 2 bis 7 EEG) eingeführt. Zuständig sind seit dem 1. Januar 2023 die Übertragungsnetzbetreiber.
Die Meldungen müssen ab sofort im neuen Portal „TAM“ vorgenommen werden. Meldepflichtig sind hierbei Anlagenbetreiber, die mehr als 100.000,00 € an EEG-Zahlungen erhalten haben und dessen Anlagen nach dem 30. Juli 2014 in Betrieb gegangen sind. Bei der Ermittlung der 100.000,00 € sind ausschließlich Summen zu berücksichtigen, die auf einer Förderung aus dem EEG (Marktprämien, etwaige Boni und Flexprämien) basieren. Marktwerte bzw. DV-Erlöse fallen hingegen ebenso wenig darunter wie Entschädigungen für Redispatch Maßnahmen. Die Meldung muss bis zum 31. Juli des Jahres vorgenommen werden. Da die Meldezahlen im Portal deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, kann man die Meldung in diesem Jahr auch noch verspätetet vornehmen.
Solltet ihr Fragen zu diesem Thema haben, dann stehen wir euch gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.