Mit der Einführung von §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) profitieren Kommunen direkt von Windenergieprojekten. Betreiber neuer Windenergieanlagen sind verpflichtet, betroffenen Gemeinden eine finanzielle Beteiligung anzubieten – eine nachhaltige Einnahmequelle, die zur Stärkung der lokalen Infrastruktur beiträgt.
Unsere Dienstleistung – Ihre Vorteile
Als erfahrener Partner unterstützen wir Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der kommunalen Beteiligung:
✅ Beratung & Strategie: Wir helfen Ihnen, das volle Potenzial der Beteiligung auszuschöpfen.
✅ Rechtliche & vertragliche Sicherheit: Wir sorgen für eine rechtskonforme und faire Umsetzung.
✅ Effiziente Abwicklung: Von der Berechnung der Beteiligung bis zur Auszahlung – wir übernehmen die Prozesse für Sie.
Wie funktioniert die Beteiligung?
- Betreiber bieten Gemeinden eine jährliche Zahlung von bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh an.
- Die betroffenen Kommunen können das Angebot annehmen und für lokale Projekte nutzen.
- Die Abwicklung erfolgt transparent und rechtssicher – wir stehen Ihnen dabei zur Seite!
Nutzen Sie die Chancen der kommunalen Beteiligung nach §6 EEG! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.