Aktuelle Einblicke

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung – Wann geht das Licht aus?

Windenergieanlagen die eine Gesamthöhe von mehr als 100m erreichen, müssen nachts mit Blinklichtern gekennzeichnet werden. Aufgrund der Störwirkung der bisherigen Funktionsweise der Gefahrenbefeuerung, wurde die Einrichtung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung verpflichtend eingeführt.

Die Ausstattungsfrist für BNK wurde in der EEG Novelle auf den 31.12.2023 verlängert (§9, EEG).

Wer gibt Ihnen Sicherheit, dass Sie alle technischen Anforderungen zu jeder Zeit erfüllen? nttb.

Kommunale Beteiligung nach §6 EEG

Mit der Einführung von §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) profitieren Kommunen direkt von Windenergieprojekten. Betreiber neuer...

Sommerfest

Wir haben unser Sommerfest im Juli gefeiert und wurden dabei von dem Eventservice Karen Hansen verköstigt. Das Team von Karen hat für uns ein...

Husum Wind 2023

Vom 12. bis 15. September 2023 fand die Husum Wind erneut statt. Auch wir waren als Aussteller mit dabei und können auf eine erfolgreiche und...

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